Priv.-Doz. Dr. Jochen A. Bär: Hinweise für das Studium und das Examen

 

Hinweise zum Verfassen schriftlicher Hausarbeiten

Die folgenden Hinweise gelten für Studierende, die im Zusammenhang mit einer meiner Lehrveranstaltungen eine wissenschaftliche Hausarbeit schreiben möchten.

1. Schriftliche Hausarbeiten dienen der selbständigen, vertiefenden Beschäftigung mit einem selbst gewählten Thema. Dieses muss in den Zusammenhang der Lehrver­anstaltung gehören, aber nicht notwendigerweise im Unterricht behandelt worden sein. Auch die Wahl des Themas, über das Sie bereits ein Referat gehalten haben, ist zulässig. – Die Themenwahl erfolgt in Absprache mit dem Seminarleiter und kann jederzeit stattfinden (bitte nutzen Sie dafür die Sprechstunde: s. o.). Idealiter haben Sie schon eine zumindest ungefähre Idee, wenn Sie in die Sprechstunde kommen. Die Bearbeitung eines Themas ohne vorherige Absprache erfolgt auf eigenes Risiko, das Thema zu verfehlen. – Literatur zum Thema soll selbständig gesucht werden. Einige Hinweise können auf Anfrage gegeben werden.

2. Umfang und Format: Die Hausarbeit in einem Proseminar soll 10 bis 12 Seiten umfassen, die Hausarbeit in einem Hauptseminar 15 bis 20 Seiten. Schriftgröße: 12 Punkt (Fußnoten: 10 Punkt), Zeilenabstand: 1,5 (Fußnoten: 1); linker Rand: 2,5 cm; rechter Rand: 5 cm; Blocksatz (Silbentrennung durchführen!). – Die Hausarbeit hat

  • ein Titelblatt (darauf finden sich folgende Angaben: Titel des Seminars, Name des Dozenten, Angabe des Semesters, in dem das Seminar stattgefunden hat, Titel der Arbeit, Name des Verfassers/der Verfasserin, Angabe des Studiengangs und des Fachsemesters, Angabe der Adresse/E-Mail-Adresse/Telefonnummer),
  • ein Inhaltsverzeichnis (in dasselbe gehören alle Kapitel und Unterkapitel, die durch Überschriften hervorgehoben und durchnummeriert sind),
  • einen Textteil, ggf. mit Fußnoten (in diesen können zusätzliche Literaturhinweise gegeben und Anmerkungen gemacht werden),
  • ein Verzeichnis der zitierten Literatur (vgl. Punkt 4),
  • ggf. einen Anhang, falls in der Arbeit untersuchte Daten oder Quellen dokumentiert werden sollen.

3. Der Hausarbeit ist folgende Erklärung beizufügen:

Ich versichere, dass ich diese Arbeit selbständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und alle wörtlich und sinngemäß übernommenen Textstellen als solche kenntlich gemacht habe. Dies gilt entsprechend für die in der Arbeit enthaltenen Zeichnungen, Skizzen und graphischen Darstellungen.

Die Erklärung ist datieren und zu unterschreiben. Wird sie fälschlich abgegeben, führt das zur Bewertung der Arbeit mit »nicht ausreichend«. Schwerwiegende Plagiatsfälle führen zum Verlust des Prüfungsanspruchs und damit zwangsläufig zur Exmatrikulation.

4. Bei Zitierweise und Bibliographie wird das in der Linguistik allgemein übliche Verfahren erwartet: Zitiert wird durch Angabe des Verfassers, der Jahreszahl (bei mehreren Arbeiten eines Verfassers aus einem Jahr modifiziert durch a, b, c usw.) und der Seitenzahl; aufgelöst werden die Kurztitel im Literaturverzeichnis am Ende der Arbeit. Einige Beispiele für diese Zitierweise:

  • Altmann (1988, 120) und Reis (1977, 238) haben gefordert
  • zudem behauptet Reis (ebd.) ..., während Altmann (ebd., 127) ...
  • die Beiträge in Bolinger (1972c)
  • vor kurzem ausführlich erörtert (vgl. Sitta 1990, 171 ff.)
  • wie bei Quirk/Greenbaum (1973, 406–429) besprochen

Wie die Beispiele erkennen lassen, können Zitatnachweise in Fußnoten bei dieser Zitierart weitestgehend vermieden werden. Fußnoten können damit auf ihre eigentliche Funktion – Anmerkungen, inhaltliche Zusätze, kleine Exkurse usw. – reduziert werden, was die Lesbarkeit deutlich verbessert.

Für das Literaturverzeichnis gilt: Die Einträge werden nach den Nachnamen der Verfasser/Herausgeber alphabetisch geordnet. Mehrere Werke desselben Verfassers werden chronologisch geordnet, bei gleichem Erscheinungsjahr wird mittels a, b, c usw. unterschieden. Folgeauflagen werden mit Exponentenziffern angegeben. Beispiele (in Analogie zur oben vorgestellten Zitierweise):

  • Altmann, Hans (1981): Formen der »Herausstellung« im Deutschen. Rechtsversetzung, Linksversetzung, Freies Thema und verwandte Konstruktionen. Tübingen. (Linguistische Arbeiten 106.)
  • Ders. (Hg.) (1988): Intonationsforschungen. Tübingen. (Linguistische Arbeiten 200.)
  • Bolinger, Dwight (1972a): Degree Words. The Hague/Paris.
  • Ders. (1972b): Accent is Predictable (if you’re a Mind-Reader). In: Language 48, 633–644.
  • Grice, H. Paul (1975): Logic and Conversation. In: P. Cole, J. L. Morgan (eds.): Syntax and Semantics. Vol. 3: Speech Acts. New York: Academic Press, 41–58.
  • Flenne, Helmut (1996): Das Eigene im Fremden. Vom semantischen Stellenwert der Wörter. In: Horst Haider Munske/Alan Kirkness (Hgg.): Eurolatein. Das griechische und lateinische Erbe in den europäischen Sprachen. Tübingen (Reihe Germanistische Linguistik 169), 275–283.
  • Leisi, Ernst (1952; 51975): Der Wortinhalt. Seine Struktur im Deutschen und Englischen. Heidelberg.

Zitate aus dem Internet erfolgen unter Angabe des (vollständigen) URL sowie des Datums der Recherche, also beispielsweise folgendermaßen:

  • http://www.gfds.de/aktionen/wort-des-jahres (17. 5. 2007).
  • http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/hinweise.html (2. 10. 2008).

Für solche Zitatnachweise, die den Lesefluss im Haupttext ggf. empfindlich stören, sind Fußnoten der richtige Ort.

Nicht zulässig ist das Zitieren von Internetquellen, deren Informationswert kaum oder gar nicht überprüfbar ist, so beispielsweise der freien Enzyklopädie Wikipedia. (Das bedeutet selbstverständlich, dass solche Quellen auch nicht verwendet werden dürfen, ohne sie zu zitieren: vgl. Punkt 3.)

5. Es gilt die deutsche Orthographie. – Empfehlung: Schalten Sie das Autokorrekturprogramm und auch die automatische Silbentrennung Ihres Textverarbeitungsprogramms aus (sie produzieren erfahrungsgemäß eine Reihe von Fehlern, für die Sie im Einzelnen nichts können, aber dennoch die Verantwortung übernehmen müssen).

6. Dass Alltagssprache und Fachsprache zweierlei sind, ist selbstverständlich bekannt. Es ist aber – gerade zu Beginn des Studiums – oft nicht leicht, die beiden Sprachformen auseinanderzuhalten, so dass es immer wieder zu Interferenzen kommt. Einige der in schriftlichen Hausarbeiten, in Referaten und Protokollen am häufigsten gemachten Fehler seien im Folgenden aufgeführt. Es handelt sich dabei ausschließlich um Fehler aus der Sicht der linguistischen Fachsprache (was nicht ausschließt, dass sie auch aus literaturwissenschaftlicher Sicht als Fehler gelten). Fehler der Grammatik oder Orthographie werden hier nicht thematisiert; es wird vielmehr erwartet, dass Studierende der Germanistik die deutsche Sprache grammatisch und orthographisch korrekt gebrauchen können.

  • Es gibt einen sachlichen Unterschied zwischen Worten und Wörtern. Unter Worten versteht man eine zusammenhängende sprachliche Äußerung, die zwar aus einzelnen Wörtern besteht, bei der es jedoch nicht um diese Einzelwörter, sondern vielmehr um das Ganze, den Text geht. Jemandem etwas in kurzen Worten sagen bedeutet nicht, dass man nur ein- oder zweisilbige Wörter gebraucht. Für Wörter, nicht hingegen für Worte, kann der fachsprachliche Ausdruck Lexeme synonym verwendet werden.
  • Das Wort Begriff wird alltagssprachlich oft – heutzutage sogar fast ausschließlich – im Sinne von ›Ausdruck, Terminus‹ verwendet: Man kann Begriffe demnach in Texten lesen, man kann sie hören, aufschreiben usw. In der linguistischen Fachsprache, die zwischen der Gestalt und der Bedeutung sprachlicher Zeichen (im Sinne Ferdinand de Saussures: zwischen Signifiant und Signifié) unterscheidet, ist dies falsch: Ein Begriff ist keine Signifiant-, sondern eine Signifié-Einheit. Einen Begriff kann man also haben, ausdrücken, sprachlich fassen, jemandem vermitteln usw., nicht hingegen verwenden, wie man Wörter oder Ausdrücke verwendet.
  • Die Unterscheidung zwischen ausdrucksseitigen Einheiten (signifiants) und bedeutungsseitigen Einheiten (signifiés) ist auch in der graphostilistischen Markierung zu beachten; diese hat in diesem Zusammenhang fachsprachlichen Charakter. Ausdrucksseitige Einheiten auf allen hier in Frage kommenden Ebenen (Wortelemente, Wörter, Syntagmen, Sätze, Satzfolgen) werden kursiv geschrieben; bedeutungsseitige Einheiten schreibt man in einfache Anführungszeichen (› ‹). Also beispielsweise: Das Wort Haus bedeutet ›Gebäude, das zur Bewohnung durch Menschen dient‹. Die Unterlassung der korrekten Markierung stellt ebenso einen Fehler dar wie eine falsche Markierung.
  • Das Wort Kontext wird in sprachwissenschaftlicher Terminologie ausschließlich für das außersprachliche Umfeld, z. B. den biographischen oder situativen Hintergrund einer sprachlichen Äußerung verwendet. Soll von demjenigen Teil einer sprachlichen Äußerung die Rede sein, der sich vor oder nach einem bestimmten sprachlichen Zeichen (einem Wort, Satz oder Textabschnitt) findet, so spricht man vom Kotext. Unterschieden werden kann demnach ein linker und ein rechter Kotext (nicht: Kontext).
  • Grammatische Kategorien wie Zeit, Fall, Anzahl, Person usw. werden mit lateinischen Fachausdrücken bezeichnet. Bei Studierenden, die des Lateinischen nicht mächtig sind, können Probleme entstehen, wenn es darum geht, diese Ausdrücke grammatisch korrekt zu verwenden. Daher hier ein kurzer Überblick über die richtigen Formen: der Kasus, Plural: Kasus (mit langem u!); der Numerus, Pl. Numeri; das Genus, Plural: Genera; das Tempus, Plural: Tempora; der Modus, Plural: Modi; das Genus verbi, Plural: Genera verbi; das Singulare tantum, Plural: Singularia tantum; das Verbum simplex, Pl. Verba simplicia; das Kompositum, Plural: Komposita.
  • Empirische Arbeit bezieht sich immer auf eine nach bestimmten Kriterien ausgewählte Ansammlung von Daten (meist: Texten), die man Untersuchungskorpus oder einfach Korpus nennt. Problematisch erscheint immer wieder das Genus dieses Wortes: Es ist das Korpus, auf gar keinen Fall »der« Korpus.

7. Für die Strukturierung der Arbeit gibt es keine allgemein verbindlichen Regeln: Sie sollte sich in plausibler Weise aus der Sache ergeben. Prinzipiell gilt allerdings, dass man mit der klassischen Dreigliederung (Einleitung – Hauptteil – Schluss) nicht viel falsch machen kann. – Ein klassischer Fehler bei Hausarbeiten besteht darin, dass in der Einleitung die nachfolgenden Arbeitsschritte, Fragestellungen, Teilkapitel in Form einer Aufzählung benannt werden. Textpassagen dieser Art sind (mit Blick auf das Inhaltsverzeichnis) redundant und daher verzichtbar! Hingegen ist es durchaus sinnvoll, Fragestellungen zu entwickeln oder das Vorgehen zu problematisieren bzw. kritisch zu reflektieren.

8. Wer am Germanistischen Seminar der Universität Heidelberg eine Hausarbeit schreiben möchte, muss sich dafür seit dem Sommersemester 2006 über die Software »SignUp« verbindlich anmelden. Hausarbeiten, die nicht über »SignUp« angemeldet wurden, können nicht akzeptiert werden. Bitte beachten Sie, dass es für das gesamte Germanistische Seminar pro Semester verbindliche Anmeldefristen (während der Vorlesungszeit) gibt.
        Für den Abgabetermin der Hausarbeit gilt: Hausarbeiten werden bis zum 30. September (für Lehrveranstaltungen im Sommersemester) bzw. bis zum 31. März (für Lehrveranstaltungen im Wintersemester) entgegengenommen. (Fällt der Termin auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, so kann auch noch am darauffolgenden Werktag abgegeben werden.) Plausible Verhinderungsgründe für die Abgabe einer Hausarbeit innerhalb dieser Frist sind im persönlichen Gespräch oder per E-Mail vorzu­tragen; eine Verlängerung kann in diesem Fall punktuell vereinbart werden. Wer dies inner­halb der Frist versäumt, hat kein Anrecht mehr auf die Entgegennahme seiner Hausarbeit. – Gründe für eine Fristverlängerung sind in der Regel inhaltlicher Art (z. B. unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Themenfindung, bei der Literaturbeschaffung oder bei der thematischen Durchdringung und/oder Entfaltung). Möglich ist eine Fristverlängerung auch, wenn der Abgabetermin mit einer Latinumsprüfung oder Vergleichbarem kollidiert. Im Krankheitsfall wird bei Vorlage eines ärztlichen Attests automatisch eine Fristverlängerung um den attestierten Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit gewährt. Kein plausibler Grund ist schlechte Zeit- bzw. Studiumsplanung.

9. Folgende Benotungsmöglichkeiten sind gegeben:

  • Die Note »sehr gut« wird für eine Arbeit vergeben, die eine herausragende Leistung darstellt, insofern sie sich mit dem selbst gewählten Thema sachlich adäquat (unter Einbezug der relevanten Literatur), gedanklich eigenständig und unter Berücksichtigung inhaltlich verwandter oder sonst sinnvoller Aspekte in sprachlich-stilistisch wie formal einwandfreier Weise auseinandersetzt und hinsichtlich mehrerer der genannten Aspekte (idealiter: aller) die Erwartungen deutlich übertrifft.
  • Die Note »gut« wird für eine Arbeit vergeben, die den genannten Anforderungen insgesamt voll entspricht.
  • Die Note »befriedigend« wird für eine Arbeit vergeben, die hinsichtlich der genannten Anforderungen insgesamt im Rahmen der durchschnittlichen Erwartungen bleibt.
  • Die Note »ausreichend« wird für eine Arbeit vergeben, die unter einem oder mehreren der genannten Gesichtspunkte Mängel aufweist, aber insgesamt den Anforderungen noch entspricht.
  • Die Note »nicht ausreichend« wird für eine Arbeit vergeben, die derart gravierende Mängel aufweist, dass sie insgesamt den Anforderungen nicht mehr entspricht, oder für eine Arbeit, die durch Täuschung oder die Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zustande gekommen ist (vgl. Punkt 3). Eine Überarbeitung von Arbeiten, die mit »nicht ausreichend« bewertet wurden, ist ausgeschlossen.

 

Hinweise zur Konzeption und zum Halten von Referaten

Die folgenden Hinweise gelten für Studierende, die im Rahmen einer meiner Lehrveranstaltungen ein Referat übernommen haben.

1. Allgemeines: Referate werden in der Regel von Einzelpersonen, in Ausnahmefällen (z. B. bei Seminaren mit hohen Teilnehmerzahlen) von kleinen Gruppen bis maximal drei Personen gehalten. Die erforderliche Arbeitsleistung bei Referaten besteht aus drei Teilen: a) der Vorbereitung, b) dem mündlichen Vortrag und c) der schriftlichen Ausarbeitung.

2. Themenvergabe: Die Referatsthemen werden in der ersten Sitzung vergeben. Eine spätere Vergabe einzelner Themen ist in Ausnahmefällen möglich.

3. Die Vorbereitung gliedert sich in vier Phasen: Vorbesprechung (3.1), Exzerption (3.2), Erstellung des Konzepts (3.3) und Erstellung des Thesenpapiers (3.4).

3.1. Die Vorbesprechung mit dem Seminarleiter ist obligatorisch. Sie findet im Rahmen der Sprechstunde (Do, 11–13 Uhr, K2, 107) statt und kann jederzeit, spätestens jedoch zwei Wochen vor der Sitzung erfolgen, für die der mündliche Vortrag angesetzt ist. Die Vorbesprechung dient der Eingrenzung und genaueren Bestimmung des Themas sowie der Klärung von Fragen. Über relevante Literatur sollten Sie sich vorab selbständig informiert haben; ggf. können weitere Literaturhinweise erfolgen. – Im Bedarfsfall (der von beiden Seiten erklärt werden kann) sind auch mehrere Vorbesprechungen möglich.

3.2. Die Exzerption dient dem geordneten Sammeln von jederzeit wieder abrufbaren Informationen über das Referatsthema. Sinnvoll ist es, sich bei der Lektüre der zu referierenden Literatur wichtige Aussagen geordnet nach inhaltlichen Kriterien herauszuschreiben. Besonders geeignet dafür sind verschiedenfarbige Karteikarten der Größe A 5 (Querformat). Die verschiedenen Farben können für eine hierarchische Ordnung genutzt werden: Beispielsweise können allgemeine Informationen sowie die Gliederung des Vortrags auf einer weißen Karte stehen; für jeden Gliederungspunkt gibt es dann eine eigene gelbe Karte mit einigen spezifischeren Informationen, und ggf. können zu bestimmten Punkten auf den gelben Karten dann wieder blaue oder rote Karten mit noch spezifischeren Informationen angelegt werden. Auf diese Art wird das Thema ideal strukturiert und man behält den Überblick.

3.3. Die hierarchisch gegliederten Exzerpte sollen anschließend in ein Vortragskonzept überführt werden. Dieses legt den chronologischen Ablauf des Referates fest. Sinnvoll ist es, zuerst einen kurzen Überblick über die Gliederung des Referats zu geben und dann die einzelnen Punkte der Reihe nach „abzuarbeiten“. – Das Konzept soll den genauen Ablauf des Referates in Stichpunkten, ggf. auch kürzere ausformulierte Passagen beinhalten. Ein vollständig ausformulierter Vortragstext, der nur abgelesen wird, ist nicht zulässig. Falls längere Zitate vorzulesen sind, können diese kopiert und in das Konzept hineingeklebt werden. Zu vermeiden sind lose Zettel (die gehen gern verloren) oder das Vorlesen aus Büchern (weil man die fragliche Stelle unter Vortragsstress auf die Schnelle meist nicht findet). – Das Konzept sollte möglichst übersichtlich und gut lesbar auf Karteikarten der Größe A 5 (Querformat) stehen: Dieses Format eignet sich erfahrungsgemäß besonders gut auch für die Handhabung im mündlichen Vortrag. – Falls Medien zum Einsatz gebracht werden sollen (vgl. 4), muss das benötigte Material (Folien o. Ä.) hergestellt werden. Vermerken Sie in jedem Fall auch den Zeitpunkt des Medieneinsatzes in Ihrem Konzept.

3.4. Die Erstellung eines Thesenblattes ist obligatorisch. Es soll auf maximal zwei Seiten die wichtigsten Aussagen des Referats beinhalten (auch hierfür können die Exzerpte sinnvoll genutzt werden). Zu den Formalia ist zu sagen: Ein Thesenblatt hat prinzipiell einen Kopf, der neben dem Seminar, dem Dozenten, dem aktuellen Semester und dem/der/den Vortragenden vor allem das Referatsthema nennt. Thesenblätter können stichpunktartig oder in ausformulierten Sätzen gestaltet sein und ggf. auch Schaubilder, Tabellen oder sonstiges Anschauungsmaterial enthalten. Druckgraphische Gliederungsmittel (Absätze, Einrückungen, Markierungssymbole usw.) sind wünschenswert. – Das Thesenpapier soll jeweils eine Woche vor dem Referatstermin in digitaler Form (als Word-Dokument per E-Mail-Anhang) an den Seminarleiter gesendet werden, der es seinerseits den Seminarteilnehmern zugänglich macht.

4. Mündlicher Vortrag: Die Dauer eines Referats beträgt maximal 15 Minuten; in Ausnahmefällen (die in der Vorbesprechung zu begründen sind), kann eine Vortragszeit von maximal 25 Minuten vereinbart werden. Der mündliche Vortrag kann durch den Einsatz von Medien (Beamer, Tageslichtprojektor, Kassettenrecorder, Videorecorder usw. – durchaus auch die gute alte Wandtafel –) ergänzt werden. (Stellen Sie dann im Vorfeld sicher, dass alle Geräte, die Sie brauchen, verfügbar sind und funktionieren und dass alles Material, das Sie brauchen, vorhanden und griffbereit ist. – Auch für den mündlichen Vortrag sind bestimmte Formen zu beachten:

  • Vorgetragen wird stehend und von vorne, d. h. nicht sitzend und nicht vom Platz aus. Referate sind grundsätzlich frei zu halten; das bedeutet: Das Konzept (vgl. 3.3) darf als Gedächtnishilfe benutzt werden. – Die Sprechrichtung ist immer (!) die, in der das Publikum sitzt (also nicht die Tafel oder die Projektionsfläche des Beamers oder Tageslichtprojektors; wenn Sie dort etwas vorführen wollen, können Sie gelegentlich kurz hinsehen, müssen sich aber immer wieder dem Publikum zuwenden).
  • Sprechen Sie so laut und so deutlich artikuliert, dass Sie auch in der letzten Reihe problemlos zu verstehen sind. Falls Sie zum leisen Sprechen neigen, schreiben Sie sich an verschiedene Stellen Ihrer Vortragsnotizen einen Vermerk »Laut!« o. Ä. Es ist ärgerlich, wenn Vortragende immer wieder ermahnt werden müssen, dass sie schlecht zu hören sind.
  • Wichtig für den Vortrag ist in jedem Fall die Körperhaltung. Stehen Sie aufrecht, das Gewicht auf beide Füße gleichmäßig verteilt, die Beine ganz leicht gespreizt: Dies vermittelt Ihrem Publikum und (was wichtiger ist) Ihnen selbst den Eindruck der Sicherheit. Um nicht rein statisch zu wirken, können Sie bisweilen das Gewicht verlagern oder einen kleinen Schritt nach vorne, nach hinten oder zur Seite machen. Vermeiden Sie es aber, »herumzuwandern« oder zu »tänzeln«. Wenn Sie Notizen zu Hilfe nehmen oder ein Zitat vorlesen, halten Sie das Blatt am ausgestreckten oder nahezu ausgestreckten Arm auf Brusthöhe vor sich.
  • Bedienen Sie sich eines angemessenen Wissenschaftsstils. Sie dürfen zwar durchaus »locker« formulieren, sollten aber die gebotene Sachlichkeit an den Tag legen und vor allem die adäquate Terminologie verwenden.
  • Vermeiden Sie sprachliche Fehlgriffe jeder Art. Beispiele: Man beginnt ein Referat nicht mit »Und zwar, ich erzähle euch was über ...« oder mit »Ich soll heute ein Referat über ... halten«. – Wer seiner Freude darüber Ausdruck verleiht, dass seine Zuhörer »zahlreich erschienen« sind, beweist, dass er nicht logisch denken kann, denn erscheinen können nur Einzelpersonen, die aber eben nur als Einzelne und nicht als Zahlreiche. – Es heißt nicht »meines Erachtens nach«, sondern nur »meines Erachtens«. – Es heißt nicht »Ende diesen Jahres« oder »Mitte diesen Monats«, sondern »dieses Jahres/Monats«. – Der Ausdruck »letztendlich« ist redundant, besser: »letztlich«. – Das Ende eines Referates hat strukturell als solches kenntlich zu sein; unvermittelte Aussagen wie »Ja, äh, das wars dann« sind nichts weiter als das Eingeständnis, dass der/die Vortragende es nicht verstanden hat, einen gegliederten Text hinzubekommen.
  • Vermeiden Sie Formulierungen, die stilistisch in den Bereich der Umgangssprache gehören (z.B. »Theodor Frings hat eine These zur Entstehung des Neuhochdeutschen erfunden« oder »Werner Besch hat eine Sprachkarte gemalt«). Unangemessen ist es auch, von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als »Frau x« oder »Herr y« zu reden. Es geht schließlich nicht um sie als Personen, sondern um ihre Forschungsbeiträge.
  • Vermeiden Sie Formulierungen, die dort auf Distanz zum Gesagten gehen, wo es nicht um Wertung, sondern um Faktenwissen geht. Also nicht: »Ein gewisser Karl Bühler hat ein so genanntes Organon-Modell entwickelt.« Dergleichen soll meist der Entlastung des Vortragenden gegenüber dem Publikum dienen; die Botschaft ist: ›Ich habe etwas gelesen, das ich intellektuell nicht durchdrungen habe oder aus sonstigen Gründen nicht beurteilen kann, also berichte ich es, übernehme aber keine Verantwortung dafür, dass es stimmt.‹ — Eben diese Verantwortung sollen Sie übernehmen, und dafür ist es erforderlich, dass Sie sich ggf. über die Hintergründe dessen informieren, was Sie zu referieren haben. – Ein Grund mehr, rechtzeitig mit der Vorbereitung zu beginnen ...
  • Behalten Sie Ihr Publikum im Auge. Wenn Sie merken, dass Unverständnis oder gar Unruhe entsteht, gehen Sie darauf ein. Ggf. fragen Sie nach, ob es Verständnisschwierigkeiten gibt. Ihre Zuhörer/-innen werden Sie dafür lieben. Falls Sie mit einer Frage konfrontiert werden, die Sie nicht beantworten können, ist immer noch der Seminarleiter da, um Sie zu »retten«.

5. Die schriftliche Ausarbeitung soll einen Umfang von mindestens 2 Seiten (DIN-A-4, Times New Roman 12 Punkt, 1-zeilig, Seitenrand: 2,5 cm) haben, darf aber nicht mehr als 4 Seiten umfassen. Sie soll ausformuliert sein (keine Stichpunkte); Graphiken oder Illustrationen sind möglich und ggf. wünschenswert. Jeder Beitrag muss nach der Überschrift in einer neuen Zeile den Namen des Verfassers/der Verfasserin nennen. Ab dem zweiten Absatz nach einer Überschrift werden Absätze durch einen Tabulator eingerückt. Es werden einfache und doppelte umgekehrte französische Anführungszeichen verwendet (» «, › ‹); diese finden Sie im Sonderzeichensatz des Word-Programms. Objektsprachliche Einheiten sowie Titel von Texten werden kursiv geschrieben; Bedeutungsangaben stehen in einfachen Anführungszeichen (s. o.). Die üblichen Abkürzungen (z. B., d. h., u. a. usw.) können verwendet werden; dabei ist darauf zu achten, ob es sich um Abkürzungen von Ausdrücken handelt, die aus mehreren Wörtern bestehen (diese schreibt man, sofern sie Punkte beinhalten, getrennt, d. h. mit Leerstellen). Das Gleiche gilt auch für Datumsangaben. Auskunft über die korrekte Schreibung gibt hier wie in allen anderen Fällen der Rechtschreib-Duden. Dieser enthält auch Hinweise zum Schriftsatz; er erläutert z. B. den Unterschied zwischen einem Gedankenstrich (–) und einem Divisstrich (-).
     Die schriftliche Ausarbeitung ist spätestens bis zum auf den Vortrag folgenden Montag, 9.00 Uhr, abzugeben (d. h. in digitaler Form an den Seminarleiter zu schicken). Falls erforderlich, ist sie in der auf die Abgabe folgenden Sprechstunde mit dem Seminarleiter zu besprechen (Sie erhalten ggf. eine E-Mail mit der Bitte, die Sprechstunde aufzusuchen) und dann bis spätestens zum Beginn der darauffolgenden Woche (Montag, 9.00 Uhr) in korrigierter Fassung dem Seminarleiter erneut zuzusenden. (Die Möglichkeit zur Überarbeitung wird einmalig eingerät; weist die Ausarbeitung danach immer noch Fehler auf, so wird die Referatsleistung insgesamt als nicht erbracht angesehen.)

6. Alle schriftlichen Teile des Referats (das Thesenblatt sowohl wie die schriftliche Ausarbeitung) sind in geltender Rechtschreibung abzufassen. Es gilt die Grammatik der deutschen Schriftsprache. Treten formale, orthographische oder sprachliche Fehler gehäuft auf, wird das Thesenblatt bzw. die Ausarbeitung abgelehnt. Als Richtwert gilt: Maximal 3 Fehler pro Seite werden noch toleriert. (Für Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gilt prinzipiell das Gleiche; es wird erwartet, dass sie sich hinsichtlich der sprachlichen Gestalt der Arbeit ggf. der Hilfe einer Person mit muttersprachlicher Kompetenz versichern.)

7. Dass Alltagssprache und Fachsprache zweierlei sind, ist selbstverständlich bekannt. Es ist aber – gerade zu Beginn des Studiums – oft nicht leicht, die beiden Sprachformen auseinanderzuhalten, so dass es immer wieder zu Interferenzen kommt. Einige der in schriftlichen Hausarbeiten, in Referaten und Protokollen am häufigsten gemachten Fehler seien im Folgenden aufgeführt. Es handelt sich dabei ausschließlich um Fehler aus der Sicht der linguistischen Fachsprache (was nicht ausschließt, dass sie auch aus literaturwissenschaftlicher Sicht als Fehler gelten). Fehler der Grammatik oder Orthographie werden hier nicht thematisiert; es wird vielmehr erwartet, dass Studierende der Germanistik die deutsche Sprache grammatisch und orthographisch korrekt gebrauchen können.

  • Es gibt einen sachlichen Unterschied zwischen Worten und Wörtern. Unter Worten versteht man eine zusammenhängende sprachliche Äußerung, die zwar aus einzelnen Wörtern besteht, bei der es jedoch nicht um diese Einzelwörter, sondern vielmehr um das Ganze, den Text geht. Jemandem etwas in kurzen Worten sagen bedeutet nicht, dass man nur ein- oder zweisilbige Wörter gebraucht. Für Wörter, nicht hingegen für Worte, kann der fachsprachliche Ausdruck Lexeme synonym verwendet werden.
  • Das Wort Begriff wird alltagssprachlich oft – heutzutage sogar fast ausschließlich – im Sinne von ›Ausdruck, Terminus‹ verwendet: Man kann Begriffe demnach in Texten lesen, man kann sie hören, aufschreiben usw. In der linguistischen Fachsprache, die zwischen der Gestalt und der Bedeutung sprachlicher Zeichen (im Sinne Ferdinand de Saussures: zwischen Signifiant und Signifié) unterscheidet, ist dies falsch: Ein Begriff ist keine Signifiant-, sondern eine Signifié-Einheit. Einen Begriff kann man also haben, ausdrücken, sprachlich fassen, jemandem vermitteln usw., nicht hingegen verwenden, wie man Wörter oder Ausdrücke verwendet.
  • Die Unterscheidung zwischen ausdrucksseitigen Einheiten (signifiants) und bedeutungsseitigen Einheiten (signifiés) ist auch in der graphostilistischen Markierung zu beachten; diese hat in diesem Zusammenhang fachsprachlichen Charakter. Ausdrucksseitige Einheiten auf allen hier in Frage kommenden Ebenen (Wortelemente, Wörter, Syntagmen, Sätze, Satzfolgen) werden kursiv geschrieben; bedeutungsseitige Einheiten schreibt man in einfache Anführungszeichen (› ‹). Also beispielsweise: Das Wort Haus bedeutet ›Gebäude, das zur Bewohnung durch Menschen dient‹. Die Unterlassung der korrekten Markierung stellt ebenso einen Fehler dar wie eine falsche Markierung.
  • Das Wort Kontext wird in sprachwissenschaftlicher Terminologie ausschließlich für das außersprachliche Umfeld, z. B. den biographischen oder situativen Hintergrund einer sprachlichen Äußerung verwendet. Soll von demjenigen Teil einer sprachlichen Äußerung die Rede sein, der sich vor oder nach einem bestimmten sprachlichen Zeichen (einem Wort, Satz oder Textabschnitt) findet, so spricht man vom Kotext. Unterschieden werden kann demnach ein linker und ein rechter Kotext (nicht: Kontext).
  • Grammatische Kategorien wie Zeit, Fall, Anzahl, Person usw. werden mit lateinischen Fachausdrücken bezeichnet. Bei Studierenden, die des Lateinischen nicht mächtig sind, können Probleme entstehen, wenn es darum geht, diese Ausdrücke grammatisch korrekt zu verwenden. Daher hier ein kurzer Überblick über die richtigen Formen: der Kasus, Plural: Kasus (mit langem u!); der Numerus, Pl. Numeri; das Genus, Plural: Genera; das Tempus, Plural: Tempora; der Modus, Plural: Modi; das Genus verbi, Plural: Genera verbi; das Singulare tantum, Plural: Singularia tantum; das Verbum simplex, Pl. Verba simplicia; das Kompositum, Plural: Komposita.
  • Empirische Arbeit bezieht sich immer auf eine nach bestimmten Kriterien ausgewählte Ansammlung von Daten (meist: Texten), die man Untersuchungskorpus oder einfach Korpus nennt. Problematisch erscheint immer wieder das Genus dieses Wortes: Es ist das Korpus, auf gar keinen Fall »der« Korpus.

8. Um eine Orientierung bezüglich der Beurteilung der erbrachten Leistung zu geben, wird das Referat bewertet; dabei werden zu gleichen Teilen berücksichtigt: a) die Qualität, des Vortrags (bezüglich des Erwartungshorizontes vgl. das vorstehend Gesagte sowie das Formblatt, das bei der Beurteilung verwendet wird), b) die Qualität des Thesenpapiers, c) die Qualität der schriftlichen Ausarbeitung.
     Die Beurteilung des Referats hat keinerlei Einfluss auf die Note, die in der Hausarbeit oder in der mündlichen Zwischenprüfung erzielt werden kann; allerdings gelten Referate, die für »nicht ausreichend« erachtet werden, als nicht geleistet und kommen daher als Voraussetzung für das Anfertigen einer Hausarbeit oder das Ablegen einer mündlichen Prüfung nicht in Betracht.

 

Hinweise zur Anfertigung von Protokollen

Die folgenden Hinweise gelten für Studierende, die im Rahmen einer meiner Lehrveranstaltungen ein Protokoll übernommen haben.

1. Allgemeines: Protokolle werden von Einzelpersonen angefertigt. Sie dienen der Dokumentation der in einer Sitzung behandelten Themen und enthalten ggf. weiterführende Informationen; daher sind sie nicht als Verlaufs-, sondern als Ergebnisprotokolle anzufertigen. Die erforderliche Arbeitsleistung bei Protokollen besteht aus drei Teilen: 1. der Mitschrift in der Seminarsitzung, 2. der eigenständigen Recherche zu relevanten Themen oder offen gebliebenen Fragen und 3. der schriftlichen Ausarbeitung.

2. Protokollvergabe: Die Protokolle werden in der ersten Sitzung vergeben. Eine spätere Vergabe einzelner Protokolle ist im Bedarfsfall möglich.

3. Die Protokollantin/der Protokollant denkt in der jeweiligen Sitzung selbständig, d. h. ohne Aufforderung durch den Seminarleiter an ihre/seine Aufgabe. Die Mitschrift kann stichwortartig erfolgen und sollte so ausfallen, dass Sie sich im Nachhinein die Zusammenhänge problemlos in Erinnerung rufen und sie nachvollziehen können. Falls nötig, klären Sie offene Fragen unmittelbar nach der Sitzung mit dem Seminarleiter bzw. den Kommilitonen.

4. Recherche: Bei zentralen Themen oder auch bei Exkursen sollte die Protokollantin/der Protokollant nach Möglichkeit selbständig weiterführende Informationen zusammentragen. Ein Protokoll, das nichts weiter beinhaltet als das in einer Sitzung Gesagte, ist unzulänglich. Falls nötig, können auch weiterführende Fragen formuliert oder Korrekturen angebracht werden. – All dies lässt erkennen: Ein Protokoll ist nicht als eine Wiedergabe von Äußerungen oder Abläufen, sondern als eine eigenständige Auseinandersetzung mit den Gegenständen zu verstehen.

5. Die schriftliche Ausarbeitung soll einen Umfang von mindestens 2 Seiten (DIN-A-4, Times New Roman 12 Punkt, 1-zeilig, Seitenrand: 2,5 cm) haben, darf aber nicht mehr als 4 Seiten umfassen. Sie soll ausformuliert sein (keine Stichpunkte); Graphiken oder Illustrationen sind möglich und ggf. wünschenswert. Eine numerische Gliederung in einzelne Themenblöcke oder Phasen der Sitzung bietet sich an. Sofern in der zu protokollierenden Sitzung ein Referat oder sonst ein Unterrichtsbeitrag stattgefunden hat, bei dem eine Dokumentation durch den Beitragenden selbst (in Form einer schriftlichen Ausarbeitung) vorgesehen ist, kann sich die Behandlung im Protokoll auf die wichtigsten Grundaussagen beschränken.
     Jedes Protokoll muss nach der Überschrift (»Protokoll zur [Ordinalzahl] Sitzung: [Angabe des Themas]«) in einer neuen Zeile den Namen des Verfassers/der Verfasserin nennen. Ab dem zweiten Absatz nach einer Überschrift werden Absätze durch einen Tabulator eingerückt. Es werden einfache und doppelte umgekehrte französische Anführungszeichen verwendet (» «, › ‹); diese finden Sie im Sonderzeichensatz des Word-Programms. Objektsprachliche Einheiten sowie Titel von Texten werden kursiv geschrieben; Bedeutungsangaben stehen in einfachen Anführungszeichen (s. o.). Die üblichen Abkürzungen (z. B., d. h., u. a. usw.) können verwendet werden; dabei ist darauf zu achten, ob es sich um Abkürzungen von Ausdrücken handelt, die aus mehreren Wörtern bestehen (diese schreibt man, sofern sie Punkte beinhalten, getrennt, d. h. mit Leerstellen). Das Gleiche gilt auch für Datumsangaben. Auskunft über die korrekte Schreibung gibt hier wie in allen anderen Fällen der Rechtschreib-Duden. Dieser enthält auch Hinweise zum Schriftsatz; er erläutert z. B. den Unterschied zwischen einem Gedankenstrich (–) und einem Divisstrich (-).
     Die schriftliche Ausarbeitung ist spätestens bis zum auf die protokollierte Sitzung folgenden Montag, 9.00 Uhr, abzugeben (d. h. in digitaler Form an den Seminarleiter zu schicken). Falls erforderlich, ist sie in der auf die Abgabe folgenden Sprechstunde mit dem Seminarleiter zu besprechen (Sie erhalten ggf. eine E-Mail mit der Bitte, die Sprechstunde aufzusuchen) und dann bis spätestens zum Beginn der darauffolgenden Woche (Montag, 9.00 Uhr) in korrigierter Fassung dem Seminarleiter erneut zuzusenden. (Die Möglichkeit zur Überarbeitung wird einmalig eingerät; weist die Ausarbeitung danach immer noch Fehler auf, so wird das Protokoll als nicht geschrieben angesehen.)

6. Protokolle sind in geltender Rechtschreibung abzufassen. Es gilt die Grammatik der deutschen Schriftsprache. Treten formale, orthographische oder sprachliche Fehler gehäuft auf, wird das Protokoll abgelehnt. Als Richtwert gilt: Maximal 3 Fehler pro Seite werden noch toleriert. (Für Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gilt prinzipiell das Gleiche; es wird erwartet, dass sie sich hinsichtlich der sprachlichen Gestalt der Arbeit ggf. der Hilfe einer Person mit muttersprachlicher Kompetenz versichern.)

7. Dass Alltagssprache und Fachsprache zweierlei sind, ist selbstverständlich bekannt. Es ist aber – gerade zu Beginn des Studiums – oft nicht leicht, die beiden Sprachformen auseinanderzuhalten, so dass es immer wieder zu Interferenzen kommt. Einige der in schriftlichen Hausarbeiten, in Referaten und Protokollen am häufigsten gemachten Fehler seien im Folgenden aufgeführt. Es handelt sich dabei ausschließlich um Fehler aus der Sicht der linguistischen Fachsprache (was nicht ausschließt, dass sie auch aus literaturwissenschaftlicher Sicht als Fehler gelten). Fehler der Grammatik oder Orthographie werden hier nicht thematisiert; es wird vielmehr erwartet, dass Studierende der Germanistik die deutsche Sprache grammatisch und orthographisch korrekt gebrauchen können.

  • Es gibt einen sachlichen Unterschied zwischen Worten und Wörtern. Unter Worten versteht man eine zusammenhängende sprachliche Äußerung, die zwar aus einzelnen Wörtern besteht, bei der es jedoch nicht um diese Einzelwörter, sondern vielmehr um das Ganze, den Text geht. Jemandem etwas in kurzen Worten sagen bedeutet nicht, dass man nur ein- oder zweisilbige Wörter gebraucht. Für Wörter, nicht hingegen für Worte, kann der fachsprachliche Ausdruck Lexeme synonym verwendet werden.
  • Das Wort Begriff wird alltagssprachlich oft – heutzutage sogar fast ausschließlich – im Sinne von ›Ausdruck, Terminus‹ verwendet: Man kann Begriffe demnach in Texten lesen, man kann sie hören, aufschreiben usw. In der linguistischen Fachsprache, die zwischen der Gestalt und der Bedeutung sprachlicher Zeichen (im Sinne Ferdinand de Saussures: zwischen Signifiant und Signifié) unterscheidet, ist dies falsch: Ein Begriff ist keine Signifiant-, sondern eine Signifié-Einheit. Einen Begriff kann man also haben, ausdrücken, sprachlich fassen, jemandem vermitteln usw., nicht hingegen verwenden, wie man Wörter oder Ausdrücke verwendet.
  • Die Unterscheidung zwischen ausdrucksseitigen Einheiten (signifiants) und bedeutungsseitigen Einheiten (signifiés) ist auch in der graphostilistischen Markierung zu beachten; diese hat in diesem Zusammenhang fachsprachlichen Charakter. Ausdrucksseitige Einheiten auf allen hier in Frage kommenden Ebenen (Wortelemente, Wörter, Syntagmen, Sätze, Satzfolgen) werden kursiv geschrieben; bedeutungsseitige Einheiten schreibt man in einfache Anführungszeichen (› ‹). Also beispielsweise: Das Wort Haus bedeutet ›Gebäude, das zur Bewohnung durch Menschen dient‹. Die Unterlassung der korrekten Markierung stellt ebenso einen Fehler dar wie eine falsche Markierung.
  • Das Wort Kontext wird in sprachwissenschaftlicher Terminologie ausschließlich für das außersprachliche Umfeld, z. B. den biographischen oder situativen Hintergrund einer sprachlichen Äußerung verwendet. Soll von demjenigen Teil einer sprachlichen Äußerung die Rede sein, der sich vor oder nach einem bestimmten sprachlichen Zeichen (einem Wort, Satz oder Textabschnitt) findet, so spricht man vom Kotext. Unterschieden werden kann demnach ein linker und ein rechter Kotext (nicht: Kontext).
  • Grammatische Kategorien wie Zeit, Fall, Anzahl, Person usw. werden mit lateinischen Fachausdrücken bezeichnet. Bei Studierenden, die des Lateinischen nicht mächtig sind, können Probleme entstehen, wenn es darum geht, diese Ausdrücke grammatisch korrekt zu verwenden. Daher hier ein kurzer Überblick über die richtigen Formen: der Kasus, Plural: Kasus (mit langem u!); der Numerus, Pl. Numeri; das Genus, Plural: Genera; das Tempus, Plural: Tempora; der Modus, Plural: Modi; das Genus verbi, Plural: Genera verbi; das Singulare tantum, Plural: Singularia tantum; das Verbum simplex, Pl. Verba simplicia; das Kompositum, Plural: Komposita.
  • Empirische Arbeit bezieht sich immer auf eine nach bestimmten Kriterien ausgewählte Ansammlung von Daten (meist: Texten), die man Untersuchungskorpus oder einfach Korpus nennt. Problematisch erscheint immer wieder das Genus dieses Wortes: Es ist das Korpus, auf gar keinen Fall »der« Korpus.

8. Um eine Orientierung bezüglich der Beurteilung der erbrachten Leistung zu geben, wird das Protokoll bewertet. Die Beurteilung hat keinerlei Einfluss auf die Note, die in der Hausarbeit oder in einer mündlichen Prüfung erzielt werden kann; allerdings gelten Protokolle, die für »nicht ausreichend« erachtet werden, als nicht geleistet und kommen daher als Voraussetzung für das Anfertigen einer Hausarbeit oder das Ablegen einer mündlichen Prüfung nicht in Betracht.

 

Hinweise zur Anfertigung von Essays

Die folgenden Hinweise gelten für Studierende, die im Rahmen einer meiner Lehrveranstaltungen einen Essay übernommen haben.

1. Allgemeines: Essays werden von Einzelpersonen (nicht von Arbeitsgruppen) angefertigt. Sie dienen der Auseinandersetzung mit einem seminarrelevanten, aber selbst zu wählenden Thema; unter Seminarrelevanz wird hier die Tatsache verstanden, dass der Gegenstand des Essays in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Rahmenthema der Lehrveranstaltung stehen muss. Es ist demgegenüber nicht erforderlich, ein Thema zu wählen, das explizit im Zentrum einer Sitzung steht.

2. Themenvergabe: Die Essay-Themen können von der ersten Sitzung an frei gewählt werden. In Zweifelsfällen empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Seminarleiter.

3. Die Essays sind der Textsorte nach freie Erörterungen. Sie sind in allgemein verständlicher Form abzufassen. Auf Fußnoten ist zu verzichten; Zitatnachweise, sofern nötig, erfolgen im Text. Der Text soll ausformuliert sein (keine Stichpunkte); Graphiken oder Illustrationen sind möglich und ggf. wünschenswert. Jeder Beitrag muss nach der Überschrift in einer neuen Zeile den Namen des Verfassers/der Verfasserin nennen. Ab dem zweiten Absatz nach einer Überschrift werden Absätze durch einen Tabulator eingerückt. Es werden einfache und doppelte umgekehrte französische Anführungszeichen verwendet (» «, › ‹); diese finden Sie im Sonderzeichensatz des Word-Programms. Objektsprachliche Einheiten sowie Titel von Texten werden kursiv geschrieben; Bedeutungsangaben stehen in einfachen Anführungszeichen (s. o.). Die üblichen Abkürzungen (z. B., d. h., u. a. usw.) können verwendet werden; dabei ist darauf zu achten, ob es sich um Abkürzungen von Ausdrücken handelt, die aus mehreren Wörtern bestehen (diese schreibt man, sofern sie Punkte beinhalten, getrennt, d. h. mit Leerstellen). Das Gleiche gilt auch für Datumsangaben. Auskunft über die korrekte Schreibung gibt hier wie in allen anderen Fällen der Rechtschreib-Duden. Dieser enthält auch Hinweise zum Schriftsatz; er erläutert z. B. den Unterschied zwischen einem Gedankenstrich (–) und einem Divisstrich (-).

4. Ein Essay umfasst drei bis vier Seiten (Schrift Times New Roman 12pt, einzeilig, Seitenrand 2,5 cm).

5. Essays können die gesamte Vorlesungszeit hindurch zu jedem beliebigen Zeitpunkt, spätestens zur vorletzten Sitzung des Semester in digitaler Form (als Word-Dokument per E-Mail-Anhang) beim Seminarleiter eingereicht werden, der sie seinerseits den Seminarteilnehmern zugänglich macht. Erst nach der vorletzten Sitzung abgegebene Essays werden nicht akzeptiert und gelten als nicht angefertigt.

6. Essays sind in geltender Rechtschreibung abzufassen. Es gilt die Grammatik der deutschen Schriftsprache. Treten formale, orthographische oder sprachliche Fehler gehäuft auf, wird der Essy abgelehnt. Als Richtwert gilt: Maximal 3 Fehler pro Seite werden noch toleriert. (Für Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gilt prinzipiell das Gleiche; es wird erwartet, dass sie sich hinsichtlich der sprachlichen Gestalt der Arbeit ggf. der Hilfe einer Person mit muttersprachlicher Kompetenz versichern.)

7. Dass Alltagssprache und Fachsprache zweierlei sind, ist selbstverständlich bekannt. Es ist aber – gerade zu Beginn des Studiums – oft nicht leicht, die beiden Sprachformen auseinanderzuhalten, so dass es immer wieder zu Interferenzen kommt. Einige der in schriftlichen Hausarbeiten, in Referaten und Protokollen am häufigsten gemachten Fehler seien im Folgenden aufgeführt. Es handelt sich dabei ausschließlich um Fehler aus der Sicht der linguistischen Fachsprache (was nicht ausschließt, dass sie auch aus literaturwissenschaftlicher Sicht als Fehler gelten). Fehler der Grammatik oder Orthographie werden hier nicht thematisiert; es wird vielmehr erwartet, dass Studierende der Germanistik die deutsche Sprache grammatisch und orthographisch korrekt gebrauchen können.

  • Es gibt einen sachlichen Unterschied zwischen Worten und Wörtern. Unter Worten versteht man eine zusammenhängende sprachliche Äußerung, die zwar aus einzelnen Wörtern besteht, bei der es jedoch nicht um diese Einzelwörter, sondern vielmehr um das Ganze, den Text geht. Jemandem etwas in kurzen Worten sagen bedeutet nicht, dass man nur ein- oder zweisilbige Wörter gebraucht. Für Wörter, nicht hingegen für Worte, kann der fachsprachliche Ausdruck Lexeme synonym verwendet werden.
  • Das Wort Begriff wird alltagssprachlich oft – heutzutage sogar fast ausschließlich – im Sinne von ›Ausdruck, Terminus‹ verwendet: Man kann Begriffe demnach in Texten lesen, man kann sie hören, aufschreiben usw. In der linguistischen Fachsprache, die zwischen der Gestalt und der Bedeutung sprachlicher Zeichen (im Sinne Ferdinand de Saussures: zwischen Signifiant und Signifié) unterscheidet, ist dies falsch: Ein Begriff ist keine Signifiant-, sondern eine Signifié-Einheit. Einen Begriff kann man also haben, ausdrücken, sprachlich fassen, jemandem vermitteln usw., nicht hingegen verwenden, wie man Wörter oder Ausdrücke verwendet.
  • Die Unterscheidung zwischen ausdrucksseitigen Einheiten (signifiants) und bedeutungsseitigen Einheiten (signifiés) ist auch in der graphostilistischen Markierung zu beachten; diese hat in diesem Zusammenhang fachsprachlichen Charakter. Ausdrucksseitige Einheiten auf allen hier in Frage kommenden Ebenen (Wortelemente, Wörter, Syntagmen, Sätze, Satzfolgen) werden kursiv geschrieben; bedeutungsseitige Einheiten schreibt man in einfache Anführungszeichen (› ‹). Also beispielsweise: Das Wort Haus bedeutet ›Gebäude, das zur Bewohnung durch Menschen dient‹. Die Unterlassung der korrekten Markierung stellt ebenso einen Fehler dar wie eine falsche Markierung.
  • Das Wort Kontext wird in sprachwissenschaftlicher Terminologie ausschließlich für das außersprachliche Umfeld, z. B. den biographischen oder situativen Hintergrund einer sprachlichen Äußerung verwendet. Soll von demjenigen Teil einer sprachlichen Äußerung die Rede sein, der sich vor oder nach einem bestimmten sprachlichen Zeichen (einem Wort, Satz oder Textabschnitt) findet, so spricht man vom Kotext. Unterschieden werden kann demnach ein linker und ein rechter Kotext (nicht: Kontext).
  • Grammatische Kategorien wie Zeit, Fall, Anzahl, Person usw. werden mit lateinischen Fachausdrücken bezeichnet. Bei Studierenden, die des Lateinischen nicht mächtig sind, können Probleme entstehen, wenn es darum geht, diese Ausdrücke grammatisch korrekt zu verwenden. Daher hier ein kurzer Überblick über die richtigen Formen: der Kasus, Plural: Kasus (mit langem u!); der Numerus, Pl. Numeri; das Genus, Plural: Genera; das Tempus, Plural: Tempora; der Modus, Plural: Modi; das Genus verbi, Plural: Genera verbi; das Singulare tantum, Plural: Singularia tantum; das Verbum simplex, Pl. Verba simplicia; das Kompositum, Plural: Komposita.
  • Empirische Arbeit bezieht sich immer auf eine nach bestimmten Kriterien ausgewählte Ansammlung von Daten (meist: Texten), die man Untersuchungskorpus oder einfach Korpus nennt. Problematisch erscheint immer wieder das Genus dieses Wortes: Es ist das Korpus, auf gar keinen Fall »der« Korpus

8. Um eine Orientierung bezüglich der Beurteilung der erbrachten Leistung zu geben, wird der Essay bewertet. Die Beurteilung hat keinerlei Einfluss auf die Note, die in der Hausarbeit oder in einer mündlichen Prüfung erzielt werden kann; allerdings gelten Essays, die für »nicht ausreichend« erachtet werden, als nicht geleistet und kommen daher als Voraussetzung für das Anfertigen einer Hausarbeit oder das Ablegen einer mündlichen Prüfung nicht in Betracht.

 

Allgemeine Hinweise für mündliche Prüfungen jeder Art

Die folgenden Hinweise gelten für Studierende, die eine mündliche Prüfung bei mir ablegen möchten.

1. Prüfungsberechtigung

Es sind Prüfungen jeder Art bei mir möglich: Zwischenprüfung, Bachelor-, Master-, Magister-, Staatsexamensprüfung oder Promotion.

2. Anmeldung

Eine Anmeldung zur Prüfung erfolgt im Rahmen der Sprechstunde. Kandidat(inn)en werden prinzipiell angenommen, solange Prüfungskapazitäten vorhanden sind. Besondere Vorbedingungen gibt es nicht. (Hinweis: Es ist sinnvoll und wird empfohlen, den Prüfer vorher zu kennen, d. h. in diesem Fall: mindestens eine Lehrveranstaltung bei mir besucht zu haben. Dies ist jedoch keine Zulassungsvoraussetzung.) – Für Doktorand(inn)en gelten besondere Bedingungen, die im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zu erfragen sind.

3. Themenfindung

Die Absprache der Prüfungsthemen erfolgt individuell. Alle Themen sind möglich, die nicht außerhalb meiner Schwerpunkte in Lehre und Forschung liegen. Diese Schwerpunkte sind: linguistische Hermeneutik (Wort-, Wortfeld-, Satz-, Textsemantik, Pragmatik), Lexikologie (inklusive Phraseologie und Onomastik) und Lexikographie des Deutschen, Grammatik des Deutschen (insbes. Wortbildung und Syntax), Orthographie des Deutschen, Sprachgeschichte des Deutschen, Varietäten des Deutschen, Begriffsgeschichte, Sprachtheorie und Sprachkritik in Geschichte und Gegenwart.

4. Literatursuche

Die Literatursuche soll eigenständig erfolgen. Als Richtwert gilt: Pro Prüfungsthema sollten ungefähr 10 Titel erarbeitet werden (davon 3 Monographien). Begründete Abweichungen von diesem Richtwert sind möglich. Für das mündliche Staatsexamen gelten bis auf weiteres zusätzlich die verbindlichen Literaturvorgaben der allgemeinen Richtlinien für das Staatsexamen (Linguistik).

5. Ratschläge zur Vorbereitung

Sie sollten sich Ihre Kenntnisse nicht durch bloßes Auswendiglernen aneignen – dann bleiben sie nämlich unproduktiv –, sondern Sie sollten souverän damit jonglieren können und im Ernstfall auch auf ganz andere Gesprächs- und Fragekontexte, als Sie erwarten, zu reagieren imstande sein. Mindestens ebenso wichtig wie dass Sie viel wissen, ist, dass Sie alles gut strukturiert wissen. Haben Sie also ein paar sinnvolle übergeordnete Begriffe im Kopf, hinter denen sich beispielsweise die großen Themenkreise der Seminarsitzungen verbergen, und mit denen Sie jeweils untergeordnete Begriffe verbinden. Knüpfen Sie an die letzteren wiederum unter-untergeordnete Begriffe usw., so dass Sie sich wie in einem großen Schrank mit lauter Schubladen, in denen wieder mehrere Kästchen mit verschiedenen Fächern sind – oder wie beim Datei-Manager eines Computers – jederzeit durch logisches Denken (»Was dürfte sinnvollerweise in welcher Schublade sein?«) im Wust Ihres Wissens zurechtfinden können.
     Sinnvoll und vielfach bewährt ist es, sich bei der Lektüre der relevanten Literatur wichtige Aussagen geordnet nach inhaltlichen Kriterien herauszuschreiben. Besonders geeignet dafür sind verschiedenfarbige Karteikarten der Größe A 5 (Querformat). Die verschiedenen Farben können für eine hierarchische Ordnung genutzt werden: Beispielsweise können allgemeine Informationen sowie die aus Ihrer Beschäftigung mit der Literatur resultierende Gliederung des Gesamtthemas auf einer weißen Karte stehen; für jeden Gliederungspunkt gibt es dann eine eigene gelbe Karte mit einigen spezifischeren Informationen, und ggf. können zu bestimmten Punkten auf den gelben Karten dann wieder blaue oder rote Karten mit noch spezifischeren Informationen angelegt werden.
     Vernetzen Sie die Karten untereinander durch diverse Querverweise. Auf diese Art wird das Thema ideal strukturiert und man behält den Überblick. Beim Lernen können Sie die Karten dann in ganz unterschiedliche Ordnungen zueinander bringen (ggf. pflastern Sie den gesamten Fußboden zu), so dass Sie für alle »Transferfragen« gerüstet sind, und abfragen lassen können Sie sich von allen, die zufällig gerade greifbar sind (z. B. Eltern, Geschwistern, Freunden, Mitbewohnern), auch wenn sie noch nie etwas mit Ihrem Thema zu tun hatten. Geben Sie der betreffenden Person einfach Ihren gut durchgemischten Kartenstapel in die Hand, ziehen Sie eine beliebige Karte und erzählen Sie los. Dabei können Sie alle erforderlichen Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen oder sich durch Nachfragen auf die richtige Spur bringen lassen.
     Sehr empfehlenswert wäre, dass Sie im Rahmen Ihrer Vorbereitung pro Thema drei zentrale Thesen aufstellen. Diese Thesen werden nicht Gegenstand der Prüfung sein (Sie werden nicht eigens danach gefragt), aber sie können Ihnen helfen, das Thema mnemotechnisch aufzubereiten, indem Sie um grundlegende Behauptungen oder Fragestellungen herum diverse Wissensbestandteile, Pro- und Kontra-Argumente usw. gruppieren. Wenn Sie die Thesen tatsächlich zentral wählen, und Ihre Argumente bei der Hand haben, so besteht mit einer gewissen Sicherheit die Chance, dass Sie sich aus ganz unterschiedlichen Zusammenhängen des Prüfungsgesprächs jeweils auf Ihnen vertrautes Terrain »retten«, falls das nötig sein sollte. Sie müssen dabei gar nicht eine der Thesen als solche vortragen; es genügt, wenn Sie über eine derselben zu irgendeinem Punkt gelangen, der inhaltlich gerade passen könnte. – Eine gute Übung für die Vorbereitung ist es gleichwohl, wenn Sie spaßeshalber mal versuchen, in einem fingierten Prüfungsgespräch so oft wie möglich Ihre Thesen in der einen oder anderen Form zu plazieren.
     Prinzipiell wichtig für die Vorbereitung ist es, dass Sie das freie mündliche Formulieren üben. Dazu ist es unerlässlich, laut zu sprechen. Am besten erzählen Sie die Dinge, mit denen Sie sich beschäftigen, einer anderen Person. Aber auch dann, wenn Sie allein lernen, sollten Sie sich angewöhnen, mit sich selbst zu sprechen. Es hilft Ihnen, in der Prüfungssituation weniger befangen zu sein. Das »lautlose Denken« bereitet bei weitem nicht so gut auf die mündliche Prüfung vor.

6. Ratschläge zum Verhalten in der Prüfung

Beginnen Sie bei Kollegialprüfungen mit demjenigen Prüfungsteil (Literatur- oder Sprachwissenschaft), in dem Sie sich – aus welchen Gründen auch immer – wohler oder sicherer fühlen; bei nur einem Prüfer und mehreren Themen wählen Sie das Thema, bei dem Sie sich wohler oder sicherer fühlen. Sie müssen über die Gründe keine Rechenschaft ablegen.
     Es ist ganz wichtig, dass Sie einen guten Prüfungsstart haben. Dieser hilft Ihnen in aller Regel auch in den zweiten Teil hinein. Umgekehrt ist es psychologisch denkbar schlecht, wenn Sie mit dem schwächeren Gebiet anfangen; dann gelingt Ihnen nämlich nach aller Erfahrung keine Steigerung im zweiten Teil, also in dem Gebiet, von dem Sie dachten, es sei Ihr stärkeres.
     Ansonsten: Es ist immer besser, wenn von Ihrer Seite etwas kommt, als wenn man alles aus Ihnen herausfragen muss. Ich gebe Ihnen zu Beginn mit einer allgemeinen Frage Gelegenheit, diejenige Bahn einzuschlagen, die Ihnen am angenehmsten ist. Nehmen Sie von dort ausgehend die Prüfung am besten selbst in die Hand und machen Sie ein Gespräch daraus, in das Sie Ihre Interessenschwerpunkte und Ihre Wissensinhalte einbringen. Seien Sie aber andererseits auch flexibel und rechnen Sie damit, dass ich Sie irgendwann auf ein anderes Gebiet dirigiere. Antworten Sie auf gestellte Fragen möglichst präzise und – wo möglich – unter Verwendung der angemessenen Terminologie. Deuten Sie ggf. verschiedene Antwortmöglichkeiten an. Bildlich gesprochen: Werfen Sie mir Bälle zu und fangen Sie Ihrerseits die, die ich Ihnen zu(rück)werfe.

7. Beruhigung

Sie brauchen keine Angst vor der Prüfung zu haben, wenn Sie gut vorbereitet und konzentriert sind. Ein bisschen Anspannung und Lampenfieber ist selbstverständlich Ihrer geistigen Wachheit förderlich; aber zuviel davon kann ihr abträglich sein. Sofern Sie unsicher sind, wieviel »zuviel« ist: Kommen Sie in die Sprechstunde oder vereinbaren Sie einen Termin mit mir.

Letzte Änderung: 23.04.2011
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