

Seit dem Sommersemester 2007 werden die Studiengebühren am Germanistischen Seminar dazu verwendet, Lehre und Serviceleistungen für Studierende nachhaltig zu verbessern. Über die Verwendung der Studiengebühren berät eine Studiengebührenkommission, die Entscheidung trifft der Fakultätsvorstand bzw. der Fakultätsrat.
Studierenden und Mitarbeitern des Germanistischen Seminars ist es möglich, über die Verwendung von Studiengebühren mitzubestimmen, indem sie Anträge zu möglichen Verwendungszwecken über die Antragsmaske der Fakultätsdatenbank stellen. Hierzu bitte den Button Antragstellung/Fakultätsdatenbank anklicken. Weitere Erläuterungen und eine Animation zum Beispiel einer Antragstellung finden Sie auf der sich dann öffnenden Seite der Fakultätsdatenbank. Zur Anmeldung benötigen Sie Ihre URZ-Kennung.
Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn sie gemäß der Verfahrensregeln (pdf) verfasst und gestellt wurden.
Die beratende Studiengebührenkommission des Germanistischen Seminars ist zusammengesetzt aus:
| Vier studentischen Mitgliedern | Drei Mitarbeitern des Seminars |
| Gregor Babelotzky | Prof. Dr. Helmuth Kiesel (Vorstand) |
| Thomas Götz | Prof. Dr. Klaus-Peter Konerding |
| Samuel Hamen (Vertreter) | Dr. Christian Schneider |
| Marit Müller | |
| Paul Morbach (Vertreter) | |
| Katja Weiser |
Erstattung von Sprachkurs-Kosten aus Studiengebühren
Bezüglich der Rückerstattung von Sprachkurs-Kosten aus Studiengebühren haben das Direktorium und die Studiengebührenkomission des Germanistischen Seminars folgende Regelung beschlossen:
Zukünftig kann ein Sprachkurs pro Person in einer Sprache, deren Kenntnis laut Prüfungsordnung erforderlich ist (Latein oder eine moderne Fremdsprache), aus Studiengebühren finanziert werden.
Für Studierende, die BAFÖG beziehen, gelten gesonderte Regelungen. Die aktuelle Übersicht des Zentralen Sprachlabors zu den Kursgebühren finden Sie hier.