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ERASMUS

ERASMUS-Koordinator
Informationen für ausländische Studierende („Incomings“)
Informationen für Heidelberger Studenten („Outgoings“)
Formulare

ERASMUS-Koordinator

Priv.-Doz. Dr. Bernhard Walcher

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Germanistisches Seminar – Abt. Neuere Dt. Literatur
Hauptstr. 207-209, Raum 135
D - 69117 Heidelberg
Tel.: +49 (0)6221 54-3227
E-Mail: Bernhard.Walcher@gs.uni-heidelberg.de
 

Informationen für ausländische Studierende („Incomings“)

I. Kurswahl:

Wer mit einem Erasmus-Stipendium am Germanistischen Seminar der Universität Heidelberg studiert, hat prinzipiell die freie Wahl aus den Lehrveranstaltungen, die im „Kommentierten Vorlesungsverzeichnis“ (KVV) angekündigt werden. Es wird empfohlen, dabei in erster Linie Vorlesungen und Proseminare zu besuchen und sich spätestens in der ersten Sitzung mit dem Dozenten/der Dozentin über die Aufnahme in den Kurs sowie über die Prüfungsmodalitäten abzusprechen. Eine Anmeldung über SignUp ist für Erasmus-Studierende nicht erforderlich, weder im Kurszuteilungsverfahren noch zum Erwerb eines Leistungsnachweises.

II. Leistungsnachweise:

Generell sollten Erasmus-Studierende hinsichtlich der Art der Leistungsnachweise den Anforderungen nachkommen, wie sie in der Heidelberger Germanistik bestehen. In begründeten Einzelfällen ist es nach Absprache mit dem Dozenten/der Dozentin möglich, für die Gewährleistung der Anerkennung an der Heimatuniversität individuelle Prüfungsmodalitäten zu vereinbaren (z. B. mündliche Prüfung statt Hausarbeit etc.). Die Benotung erfolgt sowohl nach dem deutschen Notensystem (1=sehr gut, 2=gut, 3=befriedigend, 4=ausreichend, 5=nicht bestanden, mit Wiederholungsoption, 6=nicht bestanden) als auch nach der relativen Bewertung des europäischen Notensystems. Die Höhe der ECTS-Punkte sind der jeweiligen Kursbeschreibung zu entnehmen („LP“ heißt „Leistungspunkt“ und entspricht dem ECTS-Punkt).

III. Weitere Informationen:

Für weitere Auskünfte stehen das Akademische Auslandsamt (https://www.uni-heidelberg.de/international/erasmus/) und der Erasmus-Koordinator des Instituts, Herr Dr. Bernhard Walcher (Bernhard.Walcher@gs.uni-heidelberg.de), zur Verfügung. Über aktuelle Termine informiert die Homepage des Germanistischen Seminars (www.gs.uni-heidelberg.de).

Informationen für Heidelberger Studenten („Outgoings“)

Bitte beachten Sie immer auch die Aushänge im Seminar und vor dem Dienstzimmer des ERASMUS-Beauftragten Priv.-Doz. Dr. Bernhard Walcher (PB 135).

I. Partneruniversitäten und zur Verfügung stehende Stipendienplätze

Die Ausschreibung für das Akademische Jahr 2024/25 finden Sie hier.

Bitte achten Sie auch auf Aushänge.

Die generell vorgesehene und geförderte Studiendauer auf einem Erasmus-Studienplatz beträgt mindestens drei und maximal zehn Monate. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber erhalten einen studiengebührenfreien Studienplatz über die vereinbarte Zeit sowie NEU: Lebenshaltungskosten (Teilstipendium) in Höhe von ca. 250 bis 450 Euro, gestaffelt nach Ländern – Genaueres nach der Nominierung.

 

II. Bewerbungsmodalitäten

Die Teilstipendien für einen Studienaufenthalt an einer der oben genannten Universität werden einmal im Jahr ausgeschrieben. Der Bewerbungsschluss für Aufenthalte sowohl des im selben Jahr des Bewerbungsschlusses  beginnenden Wintersemesters als auch des folgenden Sommersemesters ist in der Regel Mitte/Ende Januar eines Jahres, Beispiel: Bewerbungen für das Akademische Jahr 2016/17: Ende der Bewerbungsfrist: 5. Februar 2016. Bitte achten Sie auf die Aushänge im Institut und vor dem Büro des Erasmus-Koordinators (Raum 135).

Die Bewerbung betrifft das darauffolgende akademische Jahr, das bekanntlich von September bis Juli geht. Auch wer erst im Sommer des Jahres X+1 ins Ausland gehen will, muss sich bereits im Februar des Jahres X bewerben! Grundsätzlich empfiehlt sich der Erasmus-Auslandsaufenthalt direkt nach der Zwischenprüfung (alte Studiengänge) bzw. nach dem zweiten Studienjahr (modularisierte Studiengänge).

Ihre Bewerbung sollte enthalten: 

  • kurzes Motivationsschreiben mit Angabe des gewünschten Zeitraums (WS, SoSe oder WS+SoSe)
  • tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto

  • Kopien des Abiturzeugnisses, aller Seminarscheine / Zwischenprüfungszeugnisse

  • Sprachnachweis (z.B. durch Abiturzeugnis, universitäre Sprachprüfungen, DAAD-Sprachzeugnis)über die an der Gastuniversität gesprochene Sprache (entfällt für Bern, Zürich,Graz, Wien sowie für Luxemburg; für Kopenhagen genügt Englisch; für Turku: Schwedisch)

Die vorläufigen Zusagen werden bis spätestens April mitgeteilt und können definitiv meist erst im Juli aufgrund der entsprechenden Finanzierungsbescheide vom Akademischen Auslandsamt gegeben werden.

Die Kriterien für die Auswahl der Stipendiaten und Stipendiatinnen betreffen die Triftigkeit des Motivationsschreibens, die Leistungsnachweise insbesondere in der Germanistik und den Nachweis der Sprachkenntnis. Mehrfachbewerbungen sind möglich, allerdings wird pro Person und Studium nur ein Auslandsaufenthalt über Erasmus gewährt. Sollten nicht alle Plätze durch Studierende des Germanistischen Seminars belegt werden, besteht für einige Plätze die Möglichkeit, dass auch Studierende anderer Fächer nominiert werden können.

WICHTIGER HINWEIS: Studierende mit Kindern sowie Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben die Möglichkeit, im Rahmen des ERASMUS-Programms eine zusätzliche finanzielle Förderung für weitere anfallende Kosten zu beantragen. Weitere Informationen hierzu erfragen Sie bitte rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt bei Frau Braye im Dezernat Internationale Beziehungen.

III. Anerkennung von an der Gastuniversität erbrachten Leistungen

Über ein „Learning Agreement“ werden zu Beginn des Auslandsaufenthalts Zielvereinbarungen zwischen dem Fachkoordinator und den Stipendiaten getroffen, die die Basis für die spätere Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen darstellen. Da sich die Anforderungen der einzelnen Universitäten zum Teil stark unterscheiden, sollte schon zu Beginn des Auslandsstudiums die Kurswahl auch mit den Ansprechpartnern für Anerkennungsfragen in den einzelnen Fachbereichen der Heidelberger Germanistik abgesprochen werden: Für die Mediävistik ist Frau PD Dr. Thordis Hennings zuständig, für die Linguistik Herr Dr. Sebastian Franz (ab 01.10.2023), für die Neuere Deutsche Literatur Herr Dr. Krings.

IV. Weitere Informationen:

Für weitere Auskünfte stehen das Akademische Auslandsamt (www.zuv.uni-heidelberg.de/AAA/erasmus/index.htm) und der Erasmus-Koordinator des Instituts, Herr Priv.-Doz. Dr. Bernhard Walcher (Bernhard.Walcher@gs.uni-heidelberg.de), zur Verfügung.

Formulare

Letzte Änderung: 12.12.2023