Teilzeitstudium

 

Ab dem Wintersemester 12/13 können am Germanistischen Seminar der Bachelor-Studiengang ‚Deutsche Philologie‘ und der Master-Studiengang ‚Germanistik‘ auf Teilzeit studiert werden. Dieses Angebot richtet sich an Personen, die aus individuellen Gründen kein Vollzeitstudium aufnehmen können - z.B. aufgrund von Berufstätigkeit, Erziehung eines Kindes, chronischer Krankheit oder wegen der Betreibung von Hochleistungssport.

Die Inhalte des Teilzeitstudiums sind identisch mit denjenigen des Vollzeitstudiums, doch werden die Fachsemester im Teilzeitstudium als Halbsemester gewertet, so dass ein reguläres Studienjahr als ein Teilzeit-Fachsemester gezählt wird. Durch diese Zählung kann z.B. der BA ‚Deutsche Philologie‘ in der Regelstudienzeit von sechs Fachsemestern bzw. der MA  ‚Germanistk‘ in der Regelstudienzeit von vier Fachsemestern abgeschlossen werden, obwohl faktisch zwölf bzw. acht Semester (in Teilzeit) studiert wurden.

Ein flexibler Wechsel zwischen Voll- und Teilzeitstudium ist möglich; allerdings hat das Teilzeitstudium eine Mindestlaufzeit von einem Studienjahr.

Häufig gestellte Fragen zum Teilzeitstudium Adobe
 

Was müssen Sie tun, wenn Sie den  Bachelor-Studiengang ‚Deutsche Philologie‘ oder den Master-Studiengang ‚Germanistik‘ auf Teilzeit studieren wollen?

1. Wenn Sie noch nicht an der Universität Heidelberg eingeschrieben sind:

BA: Zuerst schreiben Sie sich fristgemäß auf Bachelor ein. Der Bachelor ‚Deutsche Philologie‘ ist derzeit zulassungsfrei und wird zu 50% und 25% angeboten. Um in Teilzeit studieren zu können, müssen Sie entweder ‚Deutsche Philologie‘ als Hauptfach 50% mit einem weiteren 50%-Fach aus dem Teilzeitangebot der Universität Heidelberg oder als Begleitfach 25% mit einem 75%-Fach aus dem Teilzeitangebot der Universität Heidelberg kombinieren.

MA: Zuerst bewerben Sie sich um einen Studienplatz. Das Zulassungsverfahren im Teilzeitstudium unterscheidet sich nicht vom regulären Verfahren.

Sobald Sie eingeschrieben sind, erarbeiten Sie mit der BA-Fachstudienberatung (PD Dr. Marcel KringsPD Dr. Thordis Hennings) bzw. MA-Fachstudienberatung (PD Dr. Marcel Krings) einen individuellen Studienplan für ein Studienjahr (2 Semester) in Teilzeit, der die Voraussetzung für die Zulassung zum Teilzeitstudium ist. Die jeweilige Fachstudienberatung muss diesen Plan abzeichnen.

WICHTIG: Pro Studienjahr dürfen gemäß der Teilzeitordnung der Universität Heidelberg nicht mehr als 36 Leistungspunkte erreicht werden; sonst geht der Teilzeit-Status verloren.

Modell für einen Studienverlaufsplan (Teilzeit) im Bachelor ‚Deutsche Philologie‘ 

Bei der Immatrikulation reichen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Teilzeitstudium sowie den mit der BA-/MA-Fachstudienberatung erstellten und von dieser unterzeichneten Studienplan im Studentensekretariat bzw. im Akademischen Auslandsamt ein. Sie werden dann für das erste Studienjahr zum Teilzeitstudium zugelassen.

 

2. Wenn Sie bereits an der Universität Heidelberg eingeschrieben sind:

Sie erstellen gemeinsam mit der BA-/MA-Fachstudienberatung (BA: PD Dr. Marcel KringsPD Dr. Thordis Hennings) Ihren individuellen Studienplan für ein Studienjahr (2 Semester) in Teilzeit, der die Voraussetzung für die Zulassung zum Teilzeitstudium ist. Die BA-/MA-Fachstudienberatung muss diesen Plan abzeichnen.

WICHTIG: Pro Studienjahr dürfen gemäß der Teilzeitordnung der Universität Heidelberg nicht mehr als 36 Leistungspunkte erreicht werden; sonst geht der Teilzeit-Status verloren.

Modell für einen Studienverlaufsplan (Teilzeit) im Bachelor ‚Deutsche Philologie‘ 

Sie reichen während der Rückmeldefrist (für das SoSe 15.01. bis 15.02., für das WS 15.06. bis 15.07.) Ihren Antrag auf Zulassung zum Teilzeitstudium sowie den mit der BA-/MA-Fachstudienberatung erstellten und von dieser unterzeichneten Studienplan im Studentensekretariat ein. Dort werden Sie dann für das erste Studienjahr zum Teilzeitstudium zugelassen.

 

ACHTUNG: Während eines Teilzeitstudiums besteht kein Anspruch auf BAföG!

Letzte Änderung: 04.12.2019
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